In meiner Praxis rechne ich nach der Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker ab.
Das Erstgespräch stellt die Grundlage einer ganzheitlichen Therapie dar. Ich erstelle mit Ihnen Behandlungsmöglichkeiten für Ihre individuelle Lebenssituation.
Sind Krankheitsverlauf und Ursachen ihrer Symptome bestimmt, beginnen wir mit der passenden Behandlung. Individuelle Infusionen und Präparate müssen zusätzlich verordnet werden. Laboruntersuchung werden gesondert abgerechnet.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen leider nicht.
Allerdings besteht für gesetzlich versicherte Patienten grundsätzlich die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der
Steuererklärung geltend zu machen.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen (Beamte & Post) erstatten je nach Tarif die Behandlungskosten anteilig oder in voller Höhe, bitte
informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Ich weise darauf hin, dass meine Behandlungskosten unabhängig von einer eventuellen Übernahme durch Ihre Krankenversicherung von Ihnen in Vorleistung zu
begleichen sind.
Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen frühstmöglich oder bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Da ich ausreichend Zeit für Vorbereitung und Behandlung für Sie reserviere, behalte ich mir vor, bei Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Höhe von 50,- Euro in Rechnung zu stellen.
Meine Leistungen sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.